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Dichtheitsprüfung von Hausanschlusskanälen

Abwasserkanäle müssen in NRW auf Dichtheit geprüft werden. Mit modernster Technik prüfen wir entweder mit Luft oder der Wasserverlust wird gemessen. Ein Computer berechnet die Daten und ein Messprotokoll wird ausgedruckt.

Das Landeswassergesetz NRW und das Wasserhaushaltsgesetz schreiben vor, dass jeder Hauseigentümer seinen privaten Abwasserkanal auf Dichtheit prüfen lassen und das Protokoll auf Verlangen dem Bauamt vorlegen muss.


Auszug aus dem Landeswassergesetz NRW (PDF, 12kb) (gültig seit 31.12.2007)

Tabellarische Übersicht der Fristen zum Dichtheitsnachweis (PDF, 54kb)

Weitere rechtliche Grundlagen

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